Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kofferfabrik

für Reservierungen, Veranstaltungen, Raumüberlassungen und Bewirtungsleistungen der Gaststätte und des Veranstaltungszentrums »Kofferfabrik«, betrieben durch die Kofferfabrik GastroKultur GmbH, Lange Straße 81, 90762 Fürth.

Stand: 25. Februar 2026

Ein kurzer, unverbindlicher Überblick vorab: Diese AGB regeln Tischreservierungen, Feiern, Kulturveranstaltungen, Tagungen und Raumüberlassungen in der Kofferfabrik. Ein Vertrag kommt durch unsere Bestätigung zustande. Reservierungen sind ab der Zusage verbindlich und müssen rechtzeitig storniert werden, sonst können gestaffelte Stornogebühren bis zum vollen erwarteten Umsatz anfallen; bei größeren Gruppen gelten längere Fristen. Für Veranstaltungen gelten dazu die Regeln zu Teilnehmerzahl, Dekoration, externen Dienstleistern, Lautstärke und Sicherheit sowie unsere Grundsätze zu Vielfalt und Antidiskriminierung. Die Veranstalter-Hausordnung steht als Anhang unten auf dieser Seite.

Inhaltsverzeichnis

I. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Tischreservierungen, Firmenfeiern, Hochzeiten, Kulturveranstaltungen, Konzerte, private Feiern, Konferenzen und Tagungen, Raumüberlassungen und sonstige gastronomische Leistungen zwischen der Kofferfabrik GastroKultur GmbH (nachfolgend „Betrieb“) und dem Veranstalter/Kunden.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.

II. Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Betriebs zustande.
  2. Automatisierte Eingangsbestätigungen („Autoresponse“) gelten als verbindlich, sofern sie nicht binnen 24 Stunden widerrufen werden.
  3. Reservierungen oder Veranstaltungen ab 50 Personen sind ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preisgrundlage: Es gelten die im Vertrag bestätigten Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Ohne gesonderte Vereinbarung gilt die am Veranstaltungstag gültige Speise- und Getränkekarte.
  2. Zahlungsplan bei Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen mit gesondertem Leistungsumfang, insbesondere bei Buffet-Vereinbarungen oder dem Selbstbedienungs-Kühlschrank für Getränke, ist eine Abschlagszahlung in Höhe des Buffetpreises zuzüglich 10 Euro pro angemeldeter Person zehn Tage vor der Veranstaltung fällig. Bei exklusiver Raumnutzung kann eine Abschlagszahlung bei Vertragsabschluss berechnet werden. Der Betrieb ist bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Mindestumsatz: Bei exklusiver Raumnutzung gilt der vereinbarte Mindestumsatz unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme. Wird dieser nicht erreicht, ist die Differenz als Raummiete geschuldet.

IV. Teilnehmerzahl

Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitzuteilen. Diese Zahl gilt als Abrechnungsgrundlage. Eine Reduzierung nach diesem Zeitpunkt bleibt unberücksichtigt. Eine Erhöhung ist nur im Rahmen der Kapazitäten möglich.

V. Stornobedingungen

  1. Unter 10 Personen: kostenfrei bis 24 Stunden vor dem reservierten Zeitpunkt. Bei Stornierung bis 12 Stunden vorher 50 % des erwarteten Umsatzes, danach 100 % des erwarteten Umsatzes.
  2. Ab 10 Personen: kostenfrei bis 14 Tage vor der Veranstaltung. Danach:
    • 30 % des erwarteten Umsatzes bei Stornierung zwischen sieben und 13 Tagen vorher,
    • 50 % des erwarteten Umsatzes bei Stornierung zwischen einem und sechs Tagen vorher,
    • danach 100 % des erwarteten Umsatzes.
  3. Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden bei Nichteinhaltung nicht erstattet.
  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

VI. Raumüberlassung / Exklusivnutzung

Die Nutzung der Veranstaltungsräume (z. B. CouchClub, MusicClub, Galerie, sonstige Nebenräume, KofferHof) erfolgt ausschließlich für den vereinbarten Zweck. Untervermietung ist unzulässig. Eine gesonderte Raummiete kann vereinbart werden.

VII. Dekoration, Technik und Aufbauten

  • Dekoration nur nach vorheriger Zustimmung.
  • Keine Nägel, Schrauben oder stark haftende Klebemittel.
  • Offenes Feuer nur mit Genehmigung.
  • Pyrotechnik und Konfetti sind grundsätzlich untersagt.

Der Veranstalter haftet für Schäden durch beauftragte Dienstleister.

VIII. Externe Dienstleister

Externe Dienstleister (DJ, Fotograf, Technik, Wedding Planner etc.) sind vorab anzumelden. Der Veranstalter haftet für deren Verhalten. Externe Catering-Leistungen sind ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

IX. Musik und Lautstärke

Musikveranstaltungen unterliegen den gesetzlichen Lärmschutzvorschriften, behördlichen Auflagen und internen Lärmgrenzen. Der Betrieb ist berechtigt, die Lautstärke zu regulieren oder Veranstaltungen aus Lärmschutzgründen zu beenden.

X. Wetterrisiko (Außenveranstaltungen)

Bei Nutzung von Außenflächen trägt der Veranstalter das Wetterrisiko. Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung besteht nicht.

XI. Sicherheits- und Versicherungspflicht

Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko oder größerer Besucherzahl kann der Betrieb ein Sicherheitskonzept, zusätzliches Sicherheitspersonal und den Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung verlangen.

XII. Awareness- und Antidiskriminierungsklausel

Die Kofferfabrik steht für Vielfalt, Demokratie und Gleichberechtigung. Diskriminierung, Sexismus, Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit oder sonstige menschenverachtende Verhaltensweisen werden nicht toleriert.

Der Veranstalter verpflichtet sich, für ein diskriminierungsfreies Umfeld zu sorgen, bei Vorfällen unverzüglich zu handeln und Ansprechpersonen zu benennen, sofern erforderlich. Bei Verstößen kann die Veranstaltung beendet werden.

Auf die Veranstalter-Hausordnung wird verwiesen; sie ist in ihrer aktuellen Fassung Teil dieser Seite.

XIII. Ausschluss extremistischer oder rassistischer Veranstaltungen

Veranstaltungen mit rechtsextremistischem, rassistischem, antisemitischem, völkischem oder demokratiefeindlichem Charakter, mit menschenverachtender Zielrichtung oder mit Tarn- oder Verschleierungscharakter sind ausgeschlossen. Der Veranstalter versichert, dass seine Veranstaltung keinen solchen Charakter hat.

Bei falschen Angaben ist der Betrieb berechtigt, fristlos zurückzutreten, die Veranstaltung abzubrechen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des vereinbarten Mindestumsatzes zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

XIV. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik) ist der Betrieb berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich bereits entstandener Kosten erstattet.

XV. Haftung

Der Betrieb haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei sonstigen Schäden haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Für eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

XVI. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

XVII. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Fürth. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

XVIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Anhang: Veranstalter-Hausordnung

Beschreibung der Pflichten bei Fremdveranstaltungen in der Gaststätte und dem Veranstaltungsort »Kofferfabrik«, betrieben durch die Kofferfabrik GastroKultur GmbH, Lange Straße 81, 90762 Fürth. Stand: 25. Februar 2026.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Veranstalter-Hausordnung gilt für alle natürlichen oder juristischen Personen, die als externe Veranstalter Räume oder Flächen der Kofferfabrik für eigene Veranstaltungen nutzen. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die allgemeine Hausordnung der Kofferfabrik. Mit Abschluss eines Veranstaltungsvertrags erkennt der Veranstalter diese Regelungen verbindlich an.

§ 2 Grundsätze der Kofferfabrik

Die Kofferfabrik versteht sich als offenes, kulturelles Veranstaltungszentrum, das für Vielfalt, Demokratie, Toleranz und Gleichberechtigung steht. Veranstaltungen müssen diesen Grundsätzen entsprechen.

§ 3 Verantwortung des Veranstalters

Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Veranstaltung verantwortlich. Er hat sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere Versammlungsstättenrecht, Jugendschutzgesetz, Lärmschutzvorschriften, GEMA- und Urheberrechte sowie Sicherheits- und Brandschutzvorgaben. Der Veranstalter ist für das Verhalten seiner Gäste, Mitwirkenden und Dienstleister verantwortlich.

§ 4 Sicherheits- und Organisationspflichten

Der Veranstalter hat die vereinbarte Besucherhöchstzahl einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Der Veranstalter darf keine baulichen Veränderungen oder Installationen ohne vorherige Zustimmung vornehmen. Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko (z. B. erhöhte Besucherzahl, politischer Kontext, besondere Gefährdungslage) kann die Kofferfabrik zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verlangen.

§ 5 Awareness- und Schutzkonzept

Der Veranstalter verpflichtet sich, ein diskriminierungsfreies, respektvolles Umfeld zu gewährleisten. Diskriminierung, Sexismus, Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus oder sonstige menschenfeindliche Verhaltensweisen werden nicht toleriert. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Bedarf ein Awareness-Konzept vorzuhalten (z. B. benannte Ansprechpersonen, klar kommunizierte Beschwerdewege). Bei Vorfällen ist unverzüglich das Personal der Kofferfabrik zu informieren. Die Kofferfabrik behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen diese Grundsätze der Veranstaltung zu verweisen.

§ 6 Ausschluss extremistischer oder diskriminierender Veranstaltungen

Veranstaltungen, deren Inhalte, Zielrichtung oder tatsächliche Durchführung rassistisch, antisemitisch, rechtsextremistisch, völkisch, nationalistisch oder demokratiefeindlich sind, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind oder Menschen aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder sonstiger Merkmale herabwürdigen oder ausgrenzen, sind in der Kofferfabrik ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch für sogenannte Tarn- oder Umwegveranstaltungen, bei denen extremistische Inhalte bewusst verschleiert oder über Dritte organisiert werden.

Der Veranstalter versichert mit Vertragsabschluss ausdrücklich, dass seine Veranstaltung keinen derartigen Charakter hat. Wird nach Vertragsschluss bekannt oder bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Veranstaltung gegen diese Grundsätze verstößt oder verstoßen wird, ist die Kofferfabrik berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz entgangener Gewinne.

§ 7 Politische Veranstaltungen

Politische Veranstaltungen sind grundsätzlich möglich, sofern sie mit den Grundwerten der Kofferfabrik vereinbar sind. Die Kofferfabrik behält sich eine inhaltliche Prüfung vor und kann vorab zu diesem Zweck eine verbindliche schriftliche Inhaltsbeschreibung fordern.

§ 8 Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

Der Veranstalter ist für seine Werbung verantwortlich. Die Nutzung des Namens „Kofferfabrik“ zu Werbezwecken bedarf der Abstimmung. Werbung mit extremistischen, diskriminierenden oder irreführenden Inhalten ist untersagt.

§ 9 Haftung und Schäden

Der Veranstalter haftet für alle durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursachten Schäden. Der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung kann verlangt werden. Bei erheblichen Verstößen kann die Veranstaltung abgebrochen werden.

§ 10 Vertragsbeendigung / Abbruch der Veranstaltung

Die Kofferfabrik ist berechtigt, eine Veranstaltung jederzeit abzubrechen oder den Zutritt zu verweigern, wenn Sicherheitsauflagen missachtet werden, gegen Awareness- oder Antidiskriminierungsgrundsätze verstoßen wird, extremistisches, rassistisches oder menschenfeindliches Verhalten auftritt oder falsche Angaben über Art oder Inhalt der Veranstaltung gemacht wurden. Ein Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Erfüllungsort ist Fürth.

Impressum:
Kofferfabrik GastroKultur GmbH
Lange Straße 81, 90762 Fürth
Telefon +49 911 706 806 · reservierungen@die-koffer.de
Amtsgericht & Handelsregister Fürth, HRB 20790 · Geschäftsführer: Felix Geismann · USt-ID: DE365384163

Diese Reservierungs-Anwendung ist Teil der Web-Anwendung »SansTzouzy« und als solche eine urheberrechtlich geschützte Entwicklung von Felix Geismann.